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© compar strategien für architektur und städtebau, Dortmund

BERATUNG

Ihr Plus im Vorfeld konkreter Verfahren

Die Vergabe von Planungsleistungen ist insbesondere für öffentliche Auftraggeber in den vergangenen Jahren ein komplexer Vorgang geworden. In der Praxis sind dabei häufig juristische Aspekte in den Vordergrund getreten, nicht zuletzt durch die intensive Verschränkung von nationalem mit europäischem Vergaberecht.

Aber auch für nichtöffentliche Auftraggeber wir kirchliche Bauherren, Wirtschaftsunternehmen und private Bauherren ist der Vergleich von Angeboten für Planungsleistungen von großer Bedeutung.

Planungsleistungen sollten stets im Leistungswettbewerb vergeben werden, da sie im Gegensatz zu Bauleistungen in der Regel im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Nur so lässt sich verhindern, dass sich Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkaufen. Das gilt ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum 01.01.2021.

Ich berate Sie gerne zu den notwendigen Schritten zu einer erfolgreichen Vergabe Ihrer Planungsleistungen im Vorfeld konkreter Verfahren. Als zuständiger Referent der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit über 20 Jahren Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfüge ich sowohl über entsprechende Fachkunde als auch Praxiserfahrung.

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